Auch für die Freistellungsbescheinigung für geringfügig Beschäftigte gilt:2000 ist nicht 1999Michael Ernst-Pörksen, C.O.X. Steuerberatungsgesellschaft und Treuhandgesellschaft mbhDie Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungen hat nicht nur sozialversicherungsrechtliche, sondern auch steuerrechtliche Auswirkungen. Eine der Regelungen betrifft die Freistellung des Entgelts von der Lohnsteuer durch die Vorlage einer Freistellungsbescheinigung. Wenn Beschäftigte eine solche Bescheinigung vorlegen können, kann vom Lohnsteuerabzug abgesehen werden (auch für bereits abgelaufene Lohnabrechnungszeiträume). Die Freistellungsbescheinigung muß jährlich neu vorgelegt werden. Ein entsprechendes Antragsformular haben wir als Word-Datei angehängt.
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